Einzelselbsterfahrung
Die Einzelselbsterfahrung ist mit mind. 30 EH verpflichtend zum Anmelden des Gewerbescheins für Lebens- und Sozialberater.
Dabei geht es darum, dass die Teilnehmer der Ausbildung in die Situation des "Klienten" gebracht werden - selbst die Erfahrung zu erhalten, wie sich durch die Intervention des Beraters der Klient fühlt.
Bereiche, wie zB die Förderung individueller sowie sozialer Kompetenzen, biographischer Themen, Sensibilisierung für das eigene Ich etc. sind Inhalte der Selbsterfahrung.
Der Berater selbst muss eine ausbildungsberechtigte Person sein (mind. 5 Jahre aktiver Gewerbeschein für LSB). Wir von der psychosozialen Praxis Graz bzw. von FutureNet erfüllen die Voraussetzungen für das Abhalten der Selbsterfahrungseinheiten.
Teilnehmer, die die LSB-Ausbildung gebucht haben, haben die 30 EH Einzelselbsterfahrung im Preis inkludiert.
Nähere Informationen zur LSB-Ausbildung unter www.futurenet.or.at